Hausordnung

Hausordnung der Schule Finowfurt

(Auf Beschluss der Schulkonferenz gültig ab 01.10.2012)

Alle Schüler, die an unserer Schule die grundlegende Bildung für ihr künftiges Leben erwerben möchten, sorgen mit dafür, dass das in einer Atmosphäre der Achtung eines jeden geschehen kann und dass Einrichtung und Gegenstände sorgsam behandelt werden.

1. Allgemeines

  • Jeder Schüler und jede Schülerin bemüht sich um höfliches Verhalten gegenüber Mitschülern und Lehrern, technischem Personal und Gästen.
  • Es wird nichts mutwillig beschädigt oder zerstört.
  • Auseinandersetzungen und Streitigkeiten werden ohne Gewalt gelöst, in schweren Fällen werden die Schlichter mit einbezogen.
  • Kleidung ist individuell wählbar, jedoch mit der Einschränkung, dass verbotene oder provokante politische Symbole nicht getragen werden dürfen.

2. Verhalten im Unterricht

  • Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem Klingeln.
  • Essen ist während des Unterrichts nicht erlaubt.
  • Jeder Schüler hat vollständige Unterrichtsmaterialien bei Stundenbeginn ausgepackt auf seinem  Platz liegen.
  • Über die Sitzordnung entscheidet der Lehrer.
  • Das Klingelzeichen signalisiert das Stundenende.
  • Der Lehrer beendet den Unterricht.

3. Verhalten in den Pausen

  • Die kleinen Pausen dienen vorrangig der Vorbereitung auf den Unterricht und dem Raumwechsel.
  • In den Schulhäusern wird nicht gerannt.
  • In der Frühstückspause und im Mittagsband befinden sich alle Schüler im Pausenbereich. Bei Regen halten sich alle Schüler nach dem Abklingeln im Schulgebäude auf.
  • Den Anweisungen der Ordnungsschüler ist Folge zu leisten.
  • Nur  Schüler, die eine Essenmarke erworben haben, können im Mittagsband in der Aula ihr Essen einnehmen.
  • Nach dem Vorklingeln, zum Hofpausenende, wird in der Cafeteria nichts mehr eingekauft und alle Schüler begeben sich auf dem direkten Weg zum Unterrichtsraum.

4. Hieb-, Stich und Schusswaffen sowie Feuerwerkskörper sind verboten

  • Das Mitbringen und/ oder Vorzeigen von Waffen, waffenähnlichen und anderen gefährlichen Gegenständen sowie entsprechende Nachbildungen dieser ist allen Schülern unabhängig von ihrem Alter grundsätzlich verboten. Hierin eingeschlossen sind auch Messer, Baseballschläger sowie Gegenstände, die zu waffenähnlichen Geräten umfunktioniert wurden.

5. Hinweis zum Rauchen und zu Drogen

  • Der Konsum von Drogen und das Rauchen sind auf dem gesamten Schulgelände (in den Schulgebäuden, auf dem Pausenhof, vor der Schule, vor der Turnhalle und auf dem Weg zur Turnhalle) verboten.

6. Verhalten in den Fachräumen

  • In allen naturwissenschaftlichen, sportlichen und Arbeitslehreräumlichkeiten gibt es besondere Verhaltensregeln, über die die Schüler von den jeweiligen Fachlehrern belehrt werden.
  • Bei der Benutzung des Internets ist es untersagt, pornographische, zu Gewalttätigkeiten aufrufende, zur Drogeneinnahme verführende oder politisch extreme Seiten aufzurufen. Das gilt für alle internetfähigen Geräte.
  • Das Betreten jedes Fachraumes (Computer, Chemie, Physik, WAT) ist nur dann gestattet, wenn die Aufsicht durch eine Lehrkraft gewährleistet ist.

7. Umgang mit Schuleigentum

  • Wer Mobiliar, Wände und Toiletteneinrichtungen beschmiert oder mutwillig beschädigt, wird bestraft. Die Kosten für Ersatz, Reparaturen und Reinigungen von Schuleigentum tragen verursachende Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.

8. Mobiltelefone

  • Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind während der Unterrichtszeit auszuschalten. Das Filmen, das Fotografieren, das Abspielen und die Weitergabe von Videos sind auf dem Schulgelände strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung kann das Gerät von der Lehrkraft in Verwahrung genommen werden.

9. Schlussbestimmungen

  • Wird gegen die Hausordnung verstoßen, können Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz angewendet werden.

Die Hausordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden